Rechtsberatung für Buchloe und das Allgäu - Anwaltsgebühren

Honorar

Die Gebühren und Auslagen, die für die anwaltliche Tätigkeit entstehen, werden durch das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwalts-vergütungsgesetz – RVG) geregelt, das für alle Rechtsanwälte gilt.

Dementsprechend ist aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen eine Rechtsberatung ohne die Erteilung eines Mandats und eine Gebührenrechnung nicht nur nicht möglich sondern dem Anwalt sogar untersagt. Jede Tätigkeit eines Rechtsanwalts – auch die Beantwortung von Anfragen - löst Anwaltsgebühren aus. Ein unnötiges Kostenrisiko können Sie jedoch vermeiden, wenn Sie bei der Schilderung Ihres Anliegens vorab klarstellen, dass Sie zunächst keine rechtliche Beratung, sondern nur eine Information zu den voraussichtlichen Kosten, wünschen.

anwaltshonorarFür den Fall einer Erstberatung sieht § 34 Abs. 1 RVG die Vereinbarung eines Honorars zwischen Anwalt und Mandant vor. Kommt es nicht zum Abschluss einer entsprechenden Honorarvereinbarung, darf das erste Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (= 226,10 Euro brutto) betragen, wenn Sie Verbraucher sind.

Die anwaltliche Vergütung für Leistungen, die über eine erste Beratung hinausgehen, ist immer vom Einzelfall abhängig - hauptsächlich von der Verfahrensart, den Gebührensätzen und dem Streitwert.

Da es mir wichtig ist, die Kosten meiner Tätigkeit für meine Mandanten transparent zu gestalten, finden Sie nachfolgend Links zu Anwalts- und Gerichtsgebührenrechnern von externen Anbietern, wobei diese allerdings nur eine erste und grobe Orientierung darstellen können, da sowohl die Wahl der Gebührensätze als auch die Berechnung des Streitwertes einem juristischen Laien u.U. nicht 100%ig möglich ist:

•  Kostenrechner Justiz NRW

•  Kostenrechner der Allianz-Versicherung

•  Kostenrechner Feike

•  Kostenrechner RAin Andersch (mit div. weiteren Informationen)

Es entspricht meiner anwaltlichen Ethik, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Lösung Ihres Problems zu finden. Ich informiere Sie bereits beim ersten Gespräch über die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen und berate Sie auch gern über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozeßkostenhilfe.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich nach einem entsprechenden Auftrag den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie.

Sie können gern unverbindlich Kontakt zu meiner Kanzlei aufnehmen.

Photo: © Gerd Altmann / www.pixelio.de

   
Facebook Twitter Google Bookmarks Linkedin 
   

Kontakt

Tel.: 08241/9978078
Fax: 08241/9183118

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mobile Version
dieser Seite anzeigen

   

Rechtsanwalt Buchloe, Kaufbeuren, Mindelheim, Memmingen, Kempten, München, Augsburg, Bad Wörishofen, Türkheim, Schwabmünchen, Germaringen, Landsberg, Marktoberdorf, Obergünzburg, Ottobeuren
Tätigkeiten im gesamten deutschsprachigen Raum:

IT-Recht, Internetrecht, Online-Recht, Urheberrecht, eBay-Recht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB-Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Suchbegriffe: rechtsbetung ohne mandat , prozesskostenhilfeantg schwabmünchen , stfverteidiger kaufbeuren , honor betung 190 , gerichtsgebührenrechner , rechtsanwalts-/ gerichtsgebührenrechner , anwalt für uwg anliegen in memmigen
   
© 2011 -2013 Rechtsanwältin Frauke Andresen - Some Rights Reserved